Der Fiskalvertreter
Warum einen Fiskalvertreter ernennen ?
Sie sind ein, in einem nicht EU-Land ansässiges Unternehmen, ohne Niederlassung in einem der 27 EU-Länder in dem Sie Geschäfte abwickeln auf die lokale Umsatzsteuer erhoben wird, wie z.Bsp. : Baustellen, Lager, Veranstaltungen, Importe und Einkauf/Verkauf in diesen Ländern ?
Dann sind Sie verpflichtet einen Fiskalverterter zu ernennen und umsatzsteuerlich, mit einer lokalen Umsatzsteuernummer, registriert zu sein.
Welche Rolle spielt ein Fiskalverterter ?
• Der Fiskalvertreter hilft Ihnen die Gesetzgebung und die Verpflichtungen hinsichtlich lokaler Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
• Der Fiskalvertreter erstellt für Sie die Umsatzsteuererklärungen und reicht diese ein sowie die Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung und Intrastatmeldungen.
• Der Fiskalvertreter verwaltet Ihre Akte bei der Finanzbehörde, Ihre Umsaztsteuersituation sowie die Zahlungen der Umsatzsteuer.
• Der Fiskalvertreter übernimmt die Korrespondenz mit der lokalen Steuerbehörde, einschließlich bei Steuerprüfungen.
• Der Fiskalvertreter nennt sich in manchen Fällen auch Fiskalbürge.
• Der Fiskalvertreter ist verantwortlich gegenüber der Verwaltung der Firmen die er vertritt.
Sie suchen einen Fiskalvertreter ?
Für weitere Informationen bezüglich dem Fiskalvertreter, nehmen Sie bitte mit der ASD Gruppe Kontakt auf :
Kontaktieren Sie die ASD Gruppe über das online Formular :
 oder
Downloaden Sie den Informationsfragebogen : (PDF Format)

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