Der Fiskalbürge
Prozedur ausschliesslich in Frankreich gültig.
Warum einen Fiskalbürge ernennen ?
In Frankreich gilt seit dem 1.09.2006 - das Reverse charge System - für BtoB Transaktionen.
Das Reverse charge System ist, im Fall von hohen Vorsteuerbeträgen nicht immer angepasst wegen "schwierige"r Rückerstattung. Aus diesem Grund hat das französiche Finanzamt, unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit eingerichtet werterhin mit französischer Umsatzsteuer Rechnungen zu schreiben. Diese Möglichkeit nennt sich "Tolérance administrative" und dient dazu Vorsteuer bzw. Steuerrückersattungsguthaben zu reduzieren.
Hierzu muss ein Fiskalbürge ernennt werden. Dieser muss vom Finanzamt annerkannt sein.
Der Fiskalbürge ist verantwortlich gegenüber dem Finanzamt.
Anderungen ab dem 01.01.2010
Das Mehrwertsteuerpaket vom 01.01.2010 hat die Möglichkeit der "Tolérance administrative" verändert. Somit, für Dienstleistungen aus dem Mehrwertsteuerpaket besteht die Möglichkeit einer Rechung mit Steuer nicht mehr und diese Dienstleistungen müssen in der Intratstatmeldungen (DES) gemeldet werden.
Für weitere Informationen bezüglich dem Fiskalbürge, nehmen Sie bitte mit der ASD Gruppe Kontakt auf :
Kontaktieren Sie die ASD Gruppe über das online Formular :
 oder
Downloaden Sie den Informationsfragebogen : (PDF Format)

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