Der Fiskalbevollmächtigter
Warum einen Fiskalbevollmächtigten beauftragen ?
Sie sind ein in einem EU-Land ansässiges Unternehmen, ohne Niederlassung in einem anderen EU-Land in dem Sie Geschäfte abwickeln auf die lokale Umsatzsteuer erhoben wird, wie z.Bsp. : Baustellen, Lager, Veranstaltungen, Importe und Einkauf/Verkauf in diesen Ländern ?
Dann sind Sie verpflichtet dort fiskalisch registriert zu sein, mit einer lokalen Umsatzsteuernummer. Hiermit können Sie ein Fiskalbevollmächtigter beauftragen.
Welche Rolle spielt ein Fiskalbevollmächtigter ?
• Der Fiskalbevollmächtigte hilft Ihnen die Gesetzgebung und die Verpflichtungen hinsichtlich lokaler Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
• Der Fiskalbevollmächtigte erstellt für Sie die Umsatzsteuererklärungen und reicht diese ein sowie die Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung und Intrastatmeldungen.
• Der Fiskalbevollmächtigte verwaltet Ihre Akte bei der Finanzbehörde, Ihre Umsaztsteuersituation sowie die Zahlungen der Umsatzsteuer.
• Der Fiskalbevollmächtigte übernimmt die Korrespondenz mit der lokalen Steuerbehörde, einschließlich bei Steuerprüfungen.
Für weitere Informationen bezüglich dem Fiskalbevollmächtigten, nehmen Sie bitte mit der ASD Gruppe Kontakt auf :
Kontaktieren Sie die ASD Gruppe über das online Formular :
 oder
Downloaden Sie den Informationsfragebogen : (PDF Format)

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