Umsatzsteuerrückerstattung oder Umsatzsteuerrückvergütung
Die ASD Gruppe übernimmt Ihre Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung in den 27 EU-Landern.
Wer kann Umsatzsteuerrückerstattungen (oder von Umsatzsteuerrückvergütungen) beantragen ?
- Jeder Umsatzsteuersteuerpflichtige kann die Umsatzsteuer die auf seine Ausgaben in einem anderen EU-Land belastet wurden zurückerstattet bekommen.
Unter welchen Vorraussetzungen bekommt ein Unternehmen Umsatzsteuerrückertattungen bzw. Umsatzsteuerrückvergütungen ?
- Nicht von einer Ausnahmeregelung betroffen sein. - Nicht von einer Pauschalversteuerrung betroffen sein. - In dem Zielland keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen.
Wie bekommt ein Unternehmen eine Umsatzsteuerrückertattung bzw. Umsatzsteuerrückvergütung ?
- Durch Einreichung eines Antrags auf Umsatzsteuerrückervergürung für das entsprechende Zielland (9te EU Richtlinie).
Falls in dem Zielland steuerpflichtige Umsätze getâtigt werden : - Durch Erhalt einer Umsatzsteuernummer in dem Zielland (6te EU Richtlinie) - Siehe Fiskalbevollmächtigter oder Fiskalvertreter.
Sie möchten einen Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung bzw. Umsatzsteuer rückvergütet bekommen in einem der der 27 EU-Länder ?
Für weitere Informationen bezüglich Umsatzsteuerrückerstattung bzw. Umsatzsteuerrückvergütung, nehmen Sie bitte mit der ASD Gruppe Kontakt auf :
Kontaktieren Sie die ASD Gruppe über das online Formular :
 oder
Downloaden Sie den Informationsfragebogen : (PDF Format)

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