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Die TGAP
Die Steuergesetzänderung Nr. 2008-1443 des 30. Dezember 2008 erweiterte die TGAP auf neue Produkte ab dem 1. Juli 2008 und dem 1. Januar 2010. Abgesehen von bestehenden Produkten und neue Produkte wie bestimmte Treibstoffe, Gas, Abwasser, etc..., sollten auch andere Produkte berücksichtigt werden. Somit, - Ab dem 01 Juli 2008 wurden Formulare ohne Namen versendet. - Ab 1. Januar 2010 erstellt der Art. 127 des Finance Act 2009 eine TGAP für : Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Mineralöle, Pestizide, Herbizide, Fungizide und andere Chemikalien, die ein Gesundheitsrisiko darstellen sowie den Versand von Katalogen und nominativen Formularen. Nicht in Frankreich ansässige Unternehmen die TGAP zahlen müssen, sind verpflichtet einen Fiskalvertreter zu ernennen (sowohl EU als nicht EU Unternehmen).
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