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Letzten News aus 2011

Alle wichtigen Informationen im Jahr 2011 über Ihre Aktivitäten in der Europäischen Union.

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Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes in Italien

ERHÖHUNG DES MEHRWERTSTEUERSATZES IN ITALIEN

Italienisches Gesetz N° 138/201 – Inkraftretung am 17.09.2011. Seit dem 17. September 2011 hat Italien den Normalsteuersatz von 20 auf 21 Prozent erhöht.

Rechnungen ab diesem Datum, die der italienischen Umsatzsteuer unterliegen, sind mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz auszuweisen. Die reduzierten Umsatzsteuersätze bleiben mit vier bzw. zehn Prozent unverändert.

Für Rückfragen, kontaktieren Sie bitte die ASD Gruppe.

Reverse charge in der Tschechien

REVERSE CHARGE IN DER TSCHECHIEN - AB 1 APRIL 2011

Ab 1. April führt das tscheschiche MwSt-Gesetz die Reverse charge Besteuerung für die Lieferungen von bestimmten Waren ein. Übertragung der Steuerschuld auf den Empfänger der Ware (§ 92a - § 92f des MwSt-Gesetzes).

Das Reverse-Charge-Mechanismus ist gültig für :
- Lieferung von Gold (gültig ab 2010).
- Lieferung von Abfällen.
- Handel mit Emissionsberechtigungen (bis 2015.07.01).
- Bereitstellung von Bau-oder Montagearbeiten (gültig ab 2012.01.01).
- Lieferung von Benzin und Diesel (wird aber wahrscheinlich nicht genehmigt).

Diese Änderung betrifft alle Steuerzahler. Unternehmen müssen richtig einschätzen, welche Waren unter die neue Besteuerung Methode fallen.

Umsatzsteuergesetz Polen

UMSATZSTEUERGESETZ POLEN : ÄNDERUNG AB 01.04.2011 - REVERSE CHARGE

Mit Wirkung ab 01.04.2011 geht die Steuerschuld für in Polen ausgeführte Lieferungen und sonstige Dienstleistungen nach einer Änderung von Art. 17 Abs. 1 Nr. 5 des polnischen UstG stets auf den Leistungsempfänger über, wenn :
- Der Leistende nicht in Polen ansässig ist und.
- Der Leistungsempfänger in Polen ansässig ist.

Während es bisher eine Option zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens gab, geht die Steuerschuld nunmehr unter den genannten Voraussetzungen zwingend über. Als ansässig gelten dabei natürlich nicht nur Unternehmen mit Sitz in Polen, sondern auch Unternehmen mit festen Niederlassungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts in Polen. Die ggf. aus anderem Grund vorliegende umsatzsteuerliche Registrierung des Leistenden (z. B. wegen innergemeinschaftlicher Erwerbe, innergemeinschaftlicher Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen) ist dabei irrelevant.

Ob die Unternehmen von dieser Änderung betroffen sind, sollte genau geprüft werden, da bei einer falschen Einschätzung z. B. der Leistungsempfänger die vom Leistenden berechnete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen könnte oder der Leistende gezahlte Vorsteuern nur noch im Vergütungsverfahren geltend machen könnte.

Vom Steuerschuldübergang ausgenommen sind lediglich Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken. In diesen Fällen bleibt stets der Leistende Steuerschuldner, auch wenn er nicht in Polen ansässig ist.

Grossbritannien erhöht seinen Mehrwertsteuersatz

GROSSBRITANNIEN ERHÖHT SEINEN MEHRWERTSTEUERSATZ

Im Vereinigten Königreich, geht die Regierung von David Cameron auf Sparkurs mit dem Inkrafttreten Dienstag 4 Januar einer Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20%.

Von 15% während der Wirtschafts-und Finanzkrise, dann wieder zurück auf 17,5%, (was einer der niedrigsten Mehrwertsteuersätze der EU war), wird der Mehrwertsueresatz nun am 4. Januar auf 20% steigen, somit über den aktuellen Frankreich oder Deutschland Mehrwertsteuersatz.

Dieses sollte ermöglichen mehr als 12 Milliarden £ (14 Milliarden €) pro Jahr einzukassieren mit dem Ziel 81 Milliarden £ (92 Milliarden €) in weniger als 5 Jahren einzusparen – dazu kommen noch 30 Milliarden £ - Steuererhöhungen – um somit den Defizit auf 1.% des Bruttoinlandprodukts in 2015 gegen 10,1% dieses Jahr zu reduzieren.

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