Alle innergemeinschaftlichen Aktivitäten generieren Verpflichtungen für Lieferungen von Waren zwischen zwei EU-Steuerpflichtigen. Es muss eine intrastat-oder DEB (Meldung des Handels mit Waren) eingereicht werden. Für den Lieferanten eine Versandmeldung und für den Kunden, eine intrastat oder eine DEB Eingangsmeldung.
Es gibt unterschiedliche Schwellen in den verschiedenen EU Ländern- Wenn Sie Schwelle überschritten werden ist die intrastat bzw. DEB Meldung Pflicht.
Abgesehen von den intrastat oder DEB, gbit es weitere steuerliche Pflichten wenn Sie nicht nur eine einfache innergemeinschaftliche Lieferung tätigen : Innergemeinschaftliche Dienstleistungen, Einkauf/Verkauf in einen anderen EU Land, Verkauf ab Werk, Dreieckhandel, Versandhandel, etc... In manchen Ländern bestehen weiterhin steuerliche Pflichten für diese Aktivitäten. Sie können hierfür einen Fiskalbevollmächtigten, einen Fiskalvertreter oder einen Fiskalbürge ernennen der die Fiskalvertretung für Sie übernimmt.
Mit seinen Niederlassungen in ganz Europa wird die ASD Gruppe ein unumgänglicher Partner für die Koordinierung der Steuer und Zollformalitäten zwischen den verschiedenen EU Ländern, Länder die letzendlich weiterhin Teilweise eigene Regelungen haben.
Die ASD Gruppe übernimmt auch Ihre Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung oder Umsatzsteuerrückvergütung in vielen EU Ländern. Die Umsatzsteuerrückerstattungsanträge oder Umsatzsteuerrückvergütungsanträge die Sie einer lokalen Niederlassung der ASD Gruppe anvertrauen werden von Ihrem Ansprechpartner bei ASD in Zusammenarbeit mit den Agenturen wo die Anträge auf Rückerstattung der Umsatzsteuer eingereicht werden, bearbeitet- Dieses .sichert Ihren Antrag da Vorort ein Mitarbeiter mit den lokalen Behörden in Kontakt steht.
Sie können die Rückerstattung Ihrer Umsatzsteuer in allen EU Ländern über unsere Gruppe beantragen.
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