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Die Zollformalitäten
Die DEB (Warenhandelmedung) oder INTRASTAT.Ab dem Moment ab dem Sie eine Umsatzsteuer Id. Nummer besitzen und innergemeinschaflicher Warenhandel tätigen (Warenversand bzw. Wareneingang zwischen verschiedenen EU Ländern) unter der Berücksichtigung von bestimmten Schwellen müssen Sie eine Intrastatmeldungen einreichen. Die Pflicht eine DEB / INTRASTAT für innergemeinschaftlicher Warenhandel einzureichen betrifft sowohl physische als auch juristiche Personen die in einem EU Land ansässig sind bzw. einen Fiskalbevollmächtigte beauftrag haben. Die DEB (Warenhandelmeldung) oder INTRASTAT dient : 1. Zur Erstellung der Aussenhandelsstatistik, Die DEB (Warenhandelmeldung) oder INTRASTATMELDUNG wird von der ASD Gruppe erstellt und die ASD Gruppe übernimmt die Verantwortung für die übermittelten Daten. Die ASD Gruppe hält Sie über Gesetzesänderungen informiert. Für weitere Informationen bezüglich der DEB (Warenhandelmeldung),
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